
Die Pflege eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch ein Dickicht aus Bürokratie, Anträgen und Fachbegriffen. Viele Menschen fühlen sich überfordert und wissen nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht.
Genau hier setzt unser neuer Podcast "Pflege leichter leben" von pflege.de an. Gemeinsam mit meinem Kollegen Johannes Siegl von pflege.de spreche ich über die wichtigsten Themen rund um Pflegeleistungen, gebe praxisnahe Tipps und lasse Experten zu Wort kommen.
Was dich in "Pflege leichter leben" erwartet
In jeder Folge widmen wir uns einem zentralen Thema, das für Betroffene und Angehörige relevant ist:
- Welche Pflegeleistungen gibt es – und wie beantragt man sie?
- Unterstützung für pflegende Angehörige: Rechte und Entlastungsmöglichkeiten
- Erfahrungen aus der Praxis: Gespräche mit Experten und Betroffenen
- Hilfreiche Tipps, um den Pflegealltag besser zu bewältigen
Unser Ziel ist es, Pflege transparenter zu machen und das Leben im Pflegealltag in dieser herausfordernden Situation zu erleichtern.
Für wen ist der Podcast gedacht?
- Angehörige, die sich um ihre Liebsten kümmern
- Menschen, die sich auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorbereiten wollen
- Fachkräfte, die ihr Wissen erweitern möchten
- und natürlich auch für Menschen, die selbst Pflege benötigen
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Viele Folgen von "Pflege leichter leben" ist bereits online!

In Deutschland wurde im Jahr 2017 mit großem Tarar und besten Absichten der sogenannte Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige eingeführt, der auf den ersten Blick sogar sinnvoll erscheint. Jeder Versicherte ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 125 Euro. Klingt großzügig, aber wie so oft versteckt sich der Teufel im Detail – oder besser gesagt, in der Bürokratie.
Zuerst muss eines klar sein: Dieser Betrag ist kein Bargeldgeschenk. Es handelt sich um eine Sachleistung, die nur von Dienstleistern mit einer speziellen Zulassung nach Landesrecht erbracht werden kann. Hier beginnt bereits das Durcheinander. Denn in unserem föderalen System hat jedes Bundesland eigene Vorstellungen davon, wer diese Zulassung erhalten soll und wer nicht. Im Klartext hießt das: Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.
Beispiel Schleswig-Holstein und Hamburg: In Schleswig-Holstein kann eine Seniorenassistenz über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, in Hamburg nicht. Warum? Wo liegt der Unterschied? Die Antwort ist, weil sie eine Einzelperson ist. Und die kann in Hamburg leider nicht zugelassen werden. Versteht das jemand? Ich auch nicht.
Dann das Problem der Verfügbarkeit : Geeignete Dienstleister sind Mangelware. Wer Unterstützung im Haushalt sucht, sieht sich oft mit einer endlosen Serie von Anrufen und Enttäuschungen konfrontiert. Und wenn man endlich jemanden findet, stoßen wir auf das nächste Hindernis: die Kosten. Viele zugelassene Anbieter sind Unternehmen wie beispielsweise der ambulante Pflegedienst, die Preise ab 55 Euro pro Stunde verlangen müssen. Wer ein bisschen Mathematik beherrscht, kann schnell ausrechnen, wie weit man damit kommt. Spoiler: Nicht sehr weit.
Hinzu kommt eine erschreckende Unwissenheit: Rund 40 % der Anspruchsberechtigten wissen nichts von dieser Leistung . Ein Versäumnis, das dringend korrigiert werden muss.
Was also sollte geschehen? Der wichtigste Schritt wäre, eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Zulassungsbedingungen über alle Bundesländer hinweg. Das ist unerlässlich. Damit die Versicherten die Leistung auch verstehen und nutzen, müssen die Pflegekassen in ihrer Kommunikation wesentlich aktiver werden. Denn was nützt der beste Entlastungsbetrag, wenn er in der Praxis kaum Anwendung findet?
Hier stehen wir also mit unserer Pflegepolitik: Vor einem System, das zwar gut gemeint ist, aber in der Ausführung an seiner eigenen Komplexität und föderalen Zersplitterung scheitert.
Dabei haben wir doch alle das gleiche Ziel: Den Menschen die Pflege brauchen und denen die bereit sind zu pflegen
Eigener Wert in der Pflege – Ein Weg zu Selbstachtung und Ausgeglichenheit
Die Frage nach unserem eigenen Wert mag anfangs trivial erscheinen, doch ihre Bedeutung im Zusammenhang der Pflege darf keineswegs unterschätzt werden. Vielleicht denken wir an den Wert von Häusern und Autos, aber wie steht es um den Wert eines Menschen?
Wie bestimmen wir ihn, und lässt er sich überhaupt in monetären oder materiellen Maßstäben ausdrücken? Gewiss nicht. Der individuelle Wert eines Menschen ist vielmehr eng mit seinem Selbstwertgefühl verknüpft.
Daher ist es nun an der Zeit, Ihren persönlichen Wert für sich selbst zu erkennen. Vermeiden Sie den Vergleich mit anderen – Freunden, Familienmitgliedern oder sonstigen Personen. Richten Sie Ihr Augenmerk auf sich selbst und definieren Sie, was im Leben wirklich zählt und niemals vernachlässigt werden darf. Nur so können Sie Verantwortung für Ihr eigenes Leben und das anderer übernehmen.
Die Bedeutung des Selbstwertgefühls in der Pflege
Selbstwert in der Pflege umfasst das individuelle Empfinden einer Person über ihren eigenen Wert und wie viel Bedeutung sie als Mensch hat. Für Pflegebeziehungen ist ein positives Selbstwertgefühl sowohl bei der pflegebedürftigen Person als auch bei den Pflegenden besonders wichtig, da es ihre Interaktion und Beziehung maßgeblich beeinflussen kann. Eine positive Selbstwahrnehmung kann zu mehr Selbstvertrauen, Motivation und einem besseren Umgang mit herausfordernden Situationen führen. Umgekehrt kann ein niedriges Selbstwertgefühl das Gegenteil bewirken. Daher ist es für Pflegende essentiell, die Bedeutung des eigenen Selbstwertgefühls zu verstehen und sich selbst bewusst in den Fokus zu nehmen.
Die Geschichte von Anna K. - ein Erfahrungsbericht
Anna K. wuchs in einem kleinen Dorf auf. Als Älteste von drei Geschwistern und einzige Tochter fühlte sie sich schon früh verantwortlich für ihre Familie. Trotz eigener Familie und Vollzeitjob nahm sie die Pflege ihrer Mutter und ihres Bruders auf sich. Das Streben nach Anerkennung und Selbstwert führte sie jedoch dazu, ihre eigenen Bedürfnisse zu vernachlässigen. Als ihr Vater starb, überschattete ihre Hingabe den Rest ihres Lebens. Der Stress und das Fehlen der Selbstliebe führten zu einem Bruch in ihrer Ehe und schließlich zu einem Zusammenbruch ihrer eigenen Gesundheit.
Das eigene Leben in den Mittelpunkt stellen
Anna hätte früher in Betracht ziehen müssen, ob sie wirklich das Leben führte, das sie sich wünschte. Die Antwort lag auf der Hand – sie ließ sich in ein Leben ziehen, das nicht mehr ihres war. Um der Falle der Selbstaufopferung zu entkommen, ist es wichtig, sich zu fragen:
- Kann ich so noch lange leben?
- Was sind meine Prioritäten?
- Habe ich Zeit für mich selbst?
- Wen kann ich um Hilfe bitten?
Die Beantwortung dieser Fragen gibt Aufschluss über die eigene Situation.
Pflege ohne sich selbst zu verlieren
Die Balance zwischen Fürsorge für andere und dem eigenen Leben zu finden, ist eine Herausforderung. Verantwortung gegenüber der Familie und Freunden ist wichtig, doch auch die Verantwortung sich selbst gegenüber spielt eine maßgebliche Rolle. Helfen Sie, ohne dabei Ihre eigene Existenz zu vergessen.
Der Fall von Anna zeigt, dass ein Mangel an Selbstliebe uns dazu bringt, stets für andere da zu sein, ohne auf uns selbst zu achten. Selbstwertgefühl ist der Schlüssel zu einem erfüllten und glücklichen Leben. Wer auf sich selbst achtet, kann auch anderen wirkungsvoll beistehen.
Denken Sie daran: Nur wer sich selbst schätzt, kann wirkliche Unterstützung geben, ohne sich dabei selbst zu verlieren.

Nicht immer steht die edle Absicht zu helfen im alleinigen Fokus. Denn nicht selten finden sich Söhne und Töchter in der Pflege wieder, nicht nur aus reiner Hilfsbereitschaft, sondern auch in der Sehnsucht nach lang erwarteter Anerkennung von ihren Eltern. Bis zur völligen Selbstaufgabe pflegen sie, um endlich das Gefühl zu haben, unverzichtbar zu sein – möglicherweise sogar angetrieben von einem Helfersyndrom.
Der Begriff des Helfersyndroms wurde ursprünglich im Jahr 1977 von dem Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer in seinem Buch "Die hilflosen Helfer" geprägt und ist insbesondere im Pflegekontext oft präsent. Es beschreibt eine Dynamik, bei der Individuen ihren Selbstwert aus dem Helfen anderer beziehen, dabei aber ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche vernachlässigen und selbst Hilfe ablehnen.
Wie erkennt man ein Helfersyndrom? Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Wird jegliche Form von Unterstützung abgelehnt?
- Gibt es keine eigenen Wünsche oder Ziele mehr?
- Wird Hilfe ungefragt angeboten, ohne auf die Bedürfnisse des Hilfsbedürftigen einzugehen?
- Gibt es Anzeichen von Medikamentenmissbrauch oder anderen Suchtmitteln? Ist der Pflegende depressiv?
Die Konsequenzen eines Helfersyndroms sind oft psychische Leiden wie etwa Depressionen. Ein typisches Verhalten von Personen, die vom Helfersyndrom betroffen sind, ist die Vermeidung von Beziehungen zu Nicht-Hilfsbedürftigen.
Dem Helfersyndrom entkommen erfordert meist eine Stärkung des Selbstwertgefühls. Dies ist jedoch keine leichte Aufgabe. Dazu ist die Erkenntnis notwendig, dass das Helfen oft als Mittel dient, um das eigene Selbstwertgefühl zu stärken. Die Einsicht, dass hinter der aufopfernden Pflege eigene Bedürfnisse und Interessen stehen könnten, ist ein wichtiger Schritt.
Es gilt, alternative Wege zur Stärkung des Selbstwertgefühls zu finden:
- In manchen Fällen empfiehlt sich eine begleitende psychotherapeutische Behandlung, um eigene Wünsche und Ziele zu erkunden.
- Das Ziel ist, dass sich der Mensch wertvoll fühlt, ohne unbedingt anderen helfen zu müssen.
Für Geschwister ist dieses Dilemma oft schwer zu bewältigen. Sie schätzen die liebevolle Versorgung der Eltern, während sie sich jedoch selbst nicht vorstellen können, ihr eigenes Leben für die Pflege aufzugeben. Kritik anzubringen gestaltet sich schwierig, da Menschen mit starkem Helfersyndrom oft wenig kritikfähig sind.
Die Ursprünge des Helfersyndroms liegen oft in der Kindheit und sind von außen schwer nachvollziehbar. Fehlende Anerkennung oder Bestätigung in der Jugendzeit können dazu führen, dass der Drang nach Zuneigung, Liebe und Anerkennung bis ins Erwachsenenalter anhält, doch oft oberflächlich bleibt.
Mögliche Lösungsansätze beinhalten das offene Gespräch mit der pflegenden Person oder dem Pflegebedürftigen. Falls das nicht möglich ist, kann auch der Hausarzt hinzugezogen werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Ansonsten bleibt den Geschwistern oft nur die Möglichkeit der Unterstützung innerhalb ihrer eigenen Möglichkeiten.



Ein Unfall oder eine Krankheit kann das Leben der Angehörigen von einem auf den anderen Tag auf den Kopf stellen: Ein Pflegedienst oder -heim muss gefunden oder die Pflege zu Hause organisiert und durchgeführt werden. Für Berufstätige bedeutet dies meist eine große Herausforderung. Um Familie, Pflege und Job besser vereinbaren können, gelten im Bereich des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes seit Januar 2015 neue gesetzliche Regelungen. Danach haben Beschäftigte verschiedene Möglichkeiten der Freistellung von der Arbeit.
Während der Freistellung besteht Kündigungsschutz. Das heißt: Sie müssen nicht befürchten, aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der schriftlichen Anmeldung der Pflegezeit und endet mit deren Ablauf.
Welche Möglichkeiten der Freistellung haben Sie als Arbeitnehmer, wenn sie nahe Angehörige pflegen?
Pflegeunterstützungsgeld:
Bei einem akut auftretenden Pflegefall können Sie eine Auszeit von bis zu zehn Tagen von der Arbeit nehmen. In dieser Zeit erhalten dafür eine Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld) in Höhe von 90 Prozent Ihres Nettogehalts. (Link auf Artikel Zusätzlicher Urlaubsanspruch http://www.martina-rosenberg.de/zus%C3%A4tzlicher-urlaubsanspruch )
Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie wird unverzüglich bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen Ihres pflegebedürftigen nahen Angehörigen stellen.
Pflegezeit:
Dauert die häusliche Pflege Ihres Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1) länger, können Sie bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen.
Dies gilt auch für die außerhäusliche Pflege eines minderjährigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1).
In der letzten Lebensphase Ihres Angehörigen können Sie bis zu drei Monate ihre Arbeitszeit reduzieren oder sich eine Auszeit nehmen.
In beiden Fällen besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Verdienstausfall in dieser Zeit abzufedern. Das Darlehen können Sie direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) beantragen.
Auf der Internetseite www.bafza.de gibt es einen Familienpflegezeitrechner zur Ermittlung des maximalen Darlehensbetrages.
Familienpflegezeit:
Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1) in häuslicher Umgebung kümmern müssen, können Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für die Dauer von bis zu 24 Monaten reduzieren.
Dies gilt gleichermaßen für die außerhäusliche Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen.
Auch in dieser Zeit können Sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen.
Für welche Beschäftigten gelten die gesetzlichen Regelungen?
• Arbeitnehmer
• geringfügig Beschäftigte (Minijobber) mit einem Entgelt bis zu 450,00 Euro monatlich
• die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende)
• Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen gelten
Achtung: Selbstständige sind von allen Regelungen ausgenommen.
Was sind nahe Angehörige?
· Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
· Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
· Schwägerinnen und Schwäger
· Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder sowie die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder
Betriebliche Voraussetzungen
Das Recht auf Pflegeunterstützungsgeld haben Sie gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Ein Rechtsanspruch auf Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber Arbeitgebern besteht nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten , bei Freistellungen nach dem Familienpflegezeitgesetz in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten .
Sonderregelung für Kleinbetriebe
Wenn Sie in einem kleineren Betrieb arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz vereinbaren. Im Falle einer solchen freiwilligen Vereinbarung haben Sie ebenfalls Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

Matthias Thöns hat ein Buch geschrieben, dass die Ärzteschaft aus dem Stuhl reißt. Er klagt darin die Geldgier und die Skrupellosigkeit mancher Kollegen an. „Patient ohne Verfügung“ ist der Titel und trifft den Nerv der Menschen.
Thöns, der seit 1998 als Palliativmediziner tätig ist und täglich mit dem Sterben konfrontiert wird, hat einen völlig anderen Blick auf das Thema „Sterben“, wie so manch seiner Kollegen. Sein Buch ist voll mit erschütternden Beispielen, mit denen er belegt, dass es nicht nur um die Lebensverlängerung eines Menschen geht, sondern oftmals auch um den Profit der Gesundheitsindustrie.
Sinnlose Chemotherapien
Besonders erschütternd ist die Erkenntnis, dass jede zweite Chemotherapie, die ein krebskranker Mensch über sich ergehen läßt, weniger dem Patienten dient, als viel mehr dem Arzt. Laut Thöns werden 60 Prozent der Krebskranken noch in den letzten zwei Monaten ihres Lebens chemotherapiert. Dabei sind Forscher aus NewYork, die die Krankenblätter von der Zielgruppe genau analysiert haben zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht das Leben verlängert wird, sondern das Leiden! »Chemotherapie nutzte den Patienten nichts, egal wie sehr sie ihre Krebserkrankung schon beeinträchtigt hatte«, sagt Holly Prigerson,5 die Leiterin des Studienprojekts. Ein erschütterndes Ergebnis!
Wachkomapatienten – Starke Einnahmequelle?
Sein Kapitel „Wehrlos im Wachkoma“ schreibt über die Aussichtslosigkeit der Heilung und die Verzweiflung der Angehörigen von Menschen, die im Wachkoma liegen. Ein Patient im Wachkoma bringt viel Geld ein und ist einfach zu pflegen. Bei meiner intensiven Recherche zu meinem zweiten Buch „Anklage Sterbehilfe“, bin ich genau zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Katharina, die sieben Jahr im Wachkoma lag, wurde das Sterben verweigert. Obwohl ziemlich klar war, dass es keine Aussicht auf Besserung gab und sie keinerlei Reaktionen mehr zeigte. Sie musste unendlich viele Operationen über sich ergehen lassen, deren Sinnhaftigkeit der Ehemann stark anzweifelte, und war dem Ärzteteam und Pflegeteam völlig ausgeliefert.
Interessant ist auch ein Brief, den Matthias Thöns an rund 250 Pflegedienste verschickt. Darin bittet er um die Übernahme der Pflege für einen Onkel, der einen schweren Hirnschaden hat und im Koma liegt. Weiter schreibt er, dass er gegen den Willen der restlichen Familie, den Onkel weiter am Leben erhalten wird. Wortwörtlich:
„Das Ganze eilt sehr, da mir meine Tante droht, dass sie und nicht mehr ich die Betreuung macht. Sie behauptet mit dem Rest der Familie, er hätte so nie leben wollen. Ehrlicherweise ist so auch seine Patientenverfügung zu verstehen. Nun macht mir das Betreuungsgericht hier Schwierigkeiten. Mit einem neuen Betreuungsgericht wird es keinen Ärger geben, wenn das Original nicht vorgelegt wird (und das liegt bei mir).“
Danach erhält er Antwort von 90 Prozent der angeschriebenen Dienste, die diese Aufgabe gerne übernehmen, sobald die Zusage der Krankenkasse vorliegt. Die Kosten hierfür liegen bei rund 22.000 Euro! Kein Wunder also, dass hier alle gerne mitmachen.
Die Gesellschaft trägt auch Verantwortung
Das Buch und die darin zu findenden Geschichten von Matthias Thöns, zeigen auf, wie sehr wir als Gesellschaft den Boden unter den Füßen verloren haben. Der Tod ist nun mal ein Teil des Lebens und in manchen Fällen ist er die bessere Alternative. Michael De Ridder, Bestsellerautor und Mediziner, zitiert in einem seiner Bücher einen unbekannten Tragödiendichter, der nachdenklich stimmt: „ Wer weiß schon, ob das Sterben nicht eigentlich das Leben und das Leben nicht eigentlich das Sterben ist.“
Deswegen müssen nicht nur die Ärzte akzeptieren, dass der Tod zum Leben gehört, sondern vor allem auch die Gesellschaft. Denn auch sie sind dafür verantwortlich, wenn sterbenskranke und dem Tod geweihte Menschen nicht sterben können. Oft wird aus egoistischen Gründen dem Menschen das Sterben versagt, weil wir ihn nicht loslassen wollen. Die Ärzte, die in diesem Buch „Patient ohne Verfügung“ angeklagt werden, sind nur ein Spiegel unserer Gesellschaft.

Oft beginnt es mit kleinen Dingen, die zunächst nicht auffallen. Der Schlüssel ist nicht mehr auffindbar, Wörter fallen einem nicht mehr ein oder der Parkplatz, an dem das Autos steht, ist nicht mehr auffindbar. Das kann ja jedem einmal passieren, denken sie. Stimmt!
Doch wenn sich die Geschehnisse sich häufen und der Betroffene sich obendrein im fortgeschrittenen Alter befindet, keimt schnell der Verdacht einer Demenzerkrankung auf. Viele scheuen sich dann den Betroffenen daraufhin anzusprechen. Zu Recht, denn ein bisschen Vergesslichkeit ist noch lange kein Zeichen einer Erkrankung, sondern oftmals entsteht dies durch Überlastung oder durch eine nachlassende Leistungsfähigkeit unseres Gehirns.
Häufen sich jedoch die Ereignisse, sollten Sie unbedingt das Gespräch suchen. Auch wenn es heute noch keine wirksamen Medikamente gegen Demenz auf dem Markt sind, sollten Sie wissen, dass es auch sekundäre Demenzformen gibt. Das bedeutet, die Demenzerkrankung ist eine Folge, bedingt durch eine andere Erkrankung wie beispielsweise eine Stoffwechselerkrankungen, Vitaminmangelzustände oder auch eine Depression. So ist es unter Umständen möglich, durch eine Behandlung der Grunderkrankung auch die Demenzerkrankung einzudämmen oder gar zurückzubilden.
Laut der deutschen Alzheimer Gesellschaft machen die sekundären Demenzen bis zu 10 % aller Krankheitsfälle aus. Wobei ich vermute, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt, denn viele wollen nicht zum Arzt gehen und ihre Grunderkrankung bleibt unerkannt.
Umso wichtiger ist demnach frühzeitig einen Spezialisten aufzusuchen, wenn sich die Symptome nicht mehr ignorieren lassen. Es verlangt viel Fingerspitzengefühl und ein große Portion Empathievermögen. Aussagen, wie „Ich glaub, bei dir ist es jetzt auch schon so weit“ oder „Laß uns mal über deine Demenz reden“ erzeugen mit Sicherheit eine impulsive Abwehrhaltung bei dem Betroffenen. Zu groß ist die Angst sich die eigene Vergänglichkeit einzugestehen oder auch bevormundet zu werden, weswegen die meisten Menschen zunächst geschickt verbergen, wie es um sie steht.
Kürzlich habe ich eine Leserin getroffen, die mir erzählte, sie und ihre Mutter hätten das Thema gemieden wie die Pest. Dabei wussten sie beide, dass die Vergesslichkeit der Mutter und die zeitweise Orientierungslosigkeit nicht mehr in ein normales Bild des Altwerdens passt.
„Eines Tages habe ich mir ein Herz gefasst und meine Mutter angesprochen. Ich habe sie gefragt, ob ihr das auch schon aufgefallen ist, dass sie in letzter Zeit so viel vergisst. Ob wir nicht mal zu einem Neurologen gehen wollen, habe ich sie gefragt. Ganz kurz ist sie erstarrt und plötzlich fing sie an zu weinen. Wir lagen uns fast eine halbe Stunde weinend in den Armen, bis sie mir sagte, sie wäre so froh, dass ich sie gefragt hätte. Sie hatte so eine Angst, das ich damit nicht klar kommen würde.“
Es kann auch eine Erlösung sein, wenn man das Problem endlich angesprochen wird und das Versteckspiel vorbei ist. Vor allem, wenn der Betroffene weiß, er bekommt von Ihnen die volle Unterstützung und muss nicht um Ihre Zuneigung fürchten.