Herzlich Willkommen

Autorin

Bekannt wurde Martina Rosenberg durch ihren SPIEGEL-Bestseller „Mutter, wann stirbst du endlich?“, in dem sie schonungslos offen über die Herausforderungen der Pflege ihrer Eltern schreibt.

Mit ihrem Ratgeber „Alles, was Sie über Pflegefinanzierung wissen sollten“ widmet sie sich einem weiteren zentralen Thema: Welche finanziellen Hilfen stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu, und wie lassen sich diese optimal nutzen?

Neben ihren Sachbüchern hat sich auch mal in das Genre der Kriminalromane verirrt und veröffentlicht unregelmäßig Beiträge in ihrer eigenen Kolumne auf pflege.de.

Speaker & Host

Martina Rosenberg teilt ihr Wissen und die Erfahrungen anderer pflegender Angehöriger in informativen und hilfreichen Vorträgen, sowohl online als auch vor Ort. Seit Juli 2024 ist sie zudem Host des Pflege Leichter Leben , der Podcasts von pflege.de, in dem sie praxisnahe Tipps und wertvolle Einblicke rund um das Thema Pflege vermittelt.

Unternehmerin & Chefredakteurin

Seit 2021 ist Martina Rosenberg Chefredakteurin bei pflege.de. Gemeinsam mit ihrem Redaktionsteam verantwortet sie die Ratgeber- und Magazinbeiträge rund um Pflege, Pflegeleistungen und die Herausforderungen pflegender Angehöriger.

Der Anspruch: Komplexe Themen verständlich erklären, Orientierung schaffen und Menschen mit fundierten Informationen dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen für sich und ihre Angehörigen zu treffen.

Martina Rosenberg
Autorin, Journalistin, Pflegeexpertin

"Wir müssen reden! Reden, über das Thema 'PFLEGE. Wir - also wir alle - sind für unser Schicksal ein Stück selbst verantwortlich. Tun Sie heute was für sich. Reden Sie über die Pflege und gestalten Sie Ihren Lebensplan."


Rosenbergs Pflegereflexion: Kritisch, Klar & Konstruktiv

von Martina Rosenberg • 19. Oktober 2026
Vier neue Pflegebudgets, mehr Unterstützung für Angehörige und Einschnitte bei Pflegegrad 1: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung grundlegend verändern. Doch wird dadurch tatsächlich alles einfacher? Wer heute Pflegeleistungen beantragt, braucht auf alle Fälle starke Nerven. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, die verschiedenen Leistungen sind schon heute für viele Betroffene kaum noch zu überblicken. Das könnte jetzt zunächst sogar etwas komplizierter werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, verschiedene Leistungen in vier Budgets zusammenzufassen: Entlastungsbudget: Es soll das bisherige Pflegegeld ersetzen und künftig auch für Pflegehilfsmittel oder die Ersatzpflege durch Privatpersonen genutzt werden können. Sachleistungsbudget: Daraus sollen Pflegebedürftige die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste finanzieren können, einschließlich einer professionellen Ersatzpflege. Sozialraumbudget: Es soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen und für anerkannte Hilfen im Alltag zur Verfügung stehen, beispielsweise für Betreuung oder Nachbarschaftshilfe – allerdings erst ab Pflegegrad 2. Überbrückungsbudget: Es ist für Situationen gedacht, in denen die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, etwa bei einem plötzlichen Ausfall der Pflegeperson oder für eine Kurzzeitpflege. Die Idee dahinter ist durchaus sinnvoll. Pflegebedürftige sollen flexibler entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen. Gleichzeitig sollen komplizierte Antragsverfahren entfallen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Denn höhere Budgets bedeuten nicht automatisch mehr Geld. Teilweise werden Leistungen zusammengeführt, die bisher zusätzlich zur Verfügung standen. Wer künftig beispielsweise Ersatzpflege aus seinem Entlastungsbudget bezahlt, hat entsprechend weniger Geld für die laufende Pflege übrig. Entscheidend wird deshalb sein, wie viel Unterstützung am Ende tatsächlich bei den Betroffenen ankommt. Pflegegrad 1: Weniger Geld, dafür mehr Beratung? Was dabei nicht untergehen sollte: Menschen mit Pflegegrad 1 verlieren nicht sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel und Pflegekurse sollen beispielsweise weiterhin zur Verfügung stehen. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf die vier neuen Pflegebudgets. Besonders schmerzlich dürfte deshalb der Wegfall des Entlastungsbetrags sein. Immerhin stehen damit künftig bis zu 1.572 Euro im Jahr weniger für praktische Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Übrigens: Noch ist das Pflegeneuordnungsgesetz nicht verabschiedet. Der Bundestag muss sich mit dem Entwurf befassen. Änderungen sind also weiterhin möglich. Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Mein neuer Ratgeber zur Pflegefinanzierung 2027 Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? Wer bezahlt die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim? Und wie lassen sich finanzielle Belastungen möglichst gering halten? In meinem neuen Buch „ Alles, was Sie über Pflegefinanzierung 2027 wissen müssen“ , das am 30. Dezember 2026 im ECON Verlag erscheint, erkläre ich verständlich und praxisnah, worauf es bei der Finanzierung von Pflege ab 2027 ankommt.
von Martina Rosenberg • 16. März 2025
Die Pflege eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch ein Dickicht aus Bürokratie, Anträgen und Fachbegriffen. Viele Menschen fühlen sich überfordert und wissen nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht. Genau hier setzt unser neuer Podcast "Pflege leichter leben" von pflege.de an. Gemeinsam mit meinem Kollegen Johannes Siegl und Jette Müller von pflege.de spreche ich über die wichtigsten Themen rund um Pflegeleistungen, gebe praxisnahe Tipps und lasse Experten zu Wort kommen. Was dich in "Pflege leichter leben" erwartet In jeder Folge widmen wir uns einem zentralen Thema, das für Betroffene und Angehörige relevant ist: Welche Pflegeleistungen gibt es – und wie beantragt man sie? Unterstützung für pflegende Angehörige: Rechte und Entlastungsmöglichkeiten Erfahrungen aus der Praxis: Gespräche mit Experten und Betroffenen Hilfreiche Tipps, um den Pflegealltag besser zu bewältigen Was bringt uns das PNOG? und vieles mehr! Unser Ziel ist es, Pflege transparenter zu machen und das Leben im Pflegealltag in dieser herausfordernden Situation zu erleichtern. Für wen ist der Podcast gedacht? Angehörige, die sich um ihre Liebsten kümmern Menschen, die sich auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorbereiten wollen Fachkräfte, die ihr Wissen erweitern möchten und natürlich auch für Menschen, die selbst Pflege benötigen Jetzt reinhören! https://www.pflege.de/podcast/
von Martina Rosenberg • 27. Dezember 2023
In Deutschland wurde im Jahr 2017 mit großem Tarar und besten Absichten der sogenannte Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige eingeführt, der auf den ersten Blick sogar sinnvoll erscheint. Jeder Versicherte ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 125 Euro. Klingt großzügig, aber wie so oft versteckt sich der Teufel im Detail – oder besser gesagt, in der Bürokratie. Zuerst muss eines klar sein: Dieser Betrag ist kein Bargeldgeschenk. Es handelt sich um eine Sachleistung, die nur von Dienstleistern mit einer speziellen Zulassung nach Landesrecht erbracht werden kann. Hier beginnt bereits das Durcheinander. Denn in unserem föderalen System hat jedes Bundesland eigene Vorstellungen davon, wer diese Zulassung erhalten soll und wer nicht. Im Klartext hießt das: Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Beispiel Schleswig-Holstein und Hamburg: In Schleswig-Holstein kann eine Seniorenassistenz über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, in Hamburg nicht. Warum? Wo liegt der Unterschied? Die Antwort ist, weil sie eine Einzelperson ist. Und die kann in Hamburg leider nicht zugelassen werden. Versteht das jemand? Ich auch nicht. Dann das Problem der Verfügbarkeit : Geeignete Dienstleister sind Mangelware. Wer Unterstützung im Haushalt sucht, sieht sich oft mit einer endlosen Serie von Anrufen und Enttäuschungen konfrontiert. Und wenn man endlich jemanden findet, stoßen wir auf das nächste Hindernis: die Kosten. Viele zugelassene Anbieter sind Unternehmen wie beispielsweise der ambulante Pflegedienst, die Preise ab 55 Euro pro Stunde verlangen müssen. Wer ein bisschen Mathematik beherrscht, kann schnell ausrechnen, wie weit man damit kommt. Spoiler: Nicht sehr weit. Hinzu kommt eine erschreckende Unwissenheit: Rund 40 % der Anspruchsberechtigten wissen nichts von dieser Leistung . Ein Versäumnis, das dringend korrigiert werden muss. Was also sollte geschehen? Der wichtigste Schritt wäre, eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Zulassungsbedingungen über alle Bundesländer hinweg. Das ist unerlässlich. Damit die Versicherten die Leistung auch verstehen und nutzen, müssen die Pflegekassen in ihrer Kommunikation wesentlich aktiver werden. Denn was nützt der beste Entlastungsbetrag, wenn er in der Praxis kaum Anwendung findet? Hier stehen wir also mit unserer Pflegepolitik: Vor einem System, das zwar gut gemeint ist, aber in der Ausführung an seiner eigenen Komplexität und föderalen Zersplitterung scheitert. Dabei haben wir doch alle das gleiche Ziel: Den Menschen die Pflege brauchen und denen die bereit sind zu pflegen
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Pflege kann gelingen

Pflegende und ihre Familien müssen nicht die gleichen Fehler machen, wie bereits Tausende vor ihnen. Profitieren auch Sie von den Erfahrungen anderer und seien Sie vorbereitet!
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