Entlastungsbetrag: Be- oder Entlastung für die Pflege?
Wem nützt der Entlastungsbetrag?
In Deutschland wurde im Jahr 2017 mit großem Tarar und besten Absichten der sogenannte Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige eingeführt, der auf den ersten Blick sogar sinnvoll erscheint. Jeder Versicherte ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 125 Euro. Klingt großzügig, aber wie so oft versteckt sich der Teufel im Detail – oder besser gesagt, in der Bürokratie.
Zuerst muss eines klar sein: Dieser Betrag ist kein Bargeldgeschenk. Es handelt sich um eine Sachleistung, die nur von Dienstleistern mit einer speziellen Zulassung nach Landesrecht erbracht werden kann. Hier beginnt bereits das Durcheinander. Denn in unserem föderalen System hat jedes Bundesland eigene Vorstellungen davon, wer diese Zulassung erhalten soll und wer nicht. Im Klartext hießt das: Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.
Beispiel Schleswig-Holstein und Hamburg: In Schleswig-Holstein kann eine Seniorenassistenz über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, in Hamburg nicht. Warum? Wo liegt der Unterschied? Die Antwort ist, weil sie eine Einzelperson ist. Und die kann in Hamburg leider nicht zugelassen werden. Versteht das jemand? Ich auch nicht.
Dann das Problem der Verfügbarkeit : Geeignete Dienstleister sind Mangelware. Wer Unterstützung im Haushalt sucht, sieht sich oft mit einer endlosen Serie von Anrufen und Enttäuschungen konfrontiert. Und wenn man endlich jemanden findet, stoßen wir auf das nächste Hindernis: die Kosten. Viele zugelassene Anbieter sind Unternehmen wie beispielsweise der ambulante Pflegedienst, die Preise ab 55 Euro pro Stunde verlangen müssen. Wer ein bisschen Mathematik beherrscht, kann schnell ausrechnen, wie weit man damit kommt. Spoiler: Nicht sehr weit.
Hinzu kommt eine erschreckende Unwissenheit: Rund 40 % der Anspruchsberechtigten wissen nichts von dieser Leistung . Ein Versäumnis, das dringend korrigiert werden muss.
Was also sollte geschehen? Der wichtigste Schritt wäre, eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Zulassungsbedingungen über alle Bundesländer hinweg. Das ist unerlässlich. Damit die Versicherten die Leistung auch verstehen und nutzen, müssen die Pflegekassen in ihrer Kommunikation wesentlich aktiver werden. Denn was nützt der beste Entlastungsbetrag, wenn er in der Praxis kaum Anwendung findet?
Hier stehen wir also mit unserer Pflegepolitik: Vor einem System, das zwar gut gemeint ist, aber in der Ausführung an seiner eigenen Komplexität und föderalen Zersplitterung scheitert.
Dabei haben wir doch alle das gleiche Ziel: Den Menschen die Pflege brauchen und denen die bereit sind zu pflegen










